Neue Compliance-Anforderungen für Unternehmen durch das kommende Hinweisgeberschutzgesetz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt. Grund hierfür ist die EU Richtlinie (EU) 2019/1937, die Hinweisgeber - auch Whistleblower genannt -, also Interne, die auf Compliance-Verstöße ihrer Arbeitgeber aufmerksam machen, besser schützen soll.