Anzeigepflichtverletzung Versicherung BGH

AG Duisburg: Zur Auslegung der Formulierung „Duisburg“ in einer einseitigen, per AGB statuierten Gerichtsstandsklausel

,
„Verfügt eine Gemeinde über mehrere Amtsgerichte, reicht die bloße Bezugnahme auf den Ortsnamen in einer Gerichtsstandsklausel nicht aus, um eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung zu treffen.“