Keine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit bei Logistiker

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Das BVerwG entschied, dass eine für ein Logistikunternehmen der Amazon-Gruppe erteilte Ausnahmebewilligung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Beschäftigung von jeweils 800 Arbeitnehmern an den letzten beiden Adventssonntagen im Dezember 2015 rechtswidrig war. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di. Das Urteil zeigt die engen Grenzen für Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit auf.