
Grenzüberschreitender Straßentransport und CMR - LG Stuttgart 12.9.2019, 22 O 28/18
Transportation, LandtransportDie Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus Anlass der Rücküberführung eines verunfallten Pkw aus der Türkei nach Deutschland. Der Kläger ist Mitglied beim beklagten Automobilclub. Als Teil der Leistungen für ihre Mitglieder bot die Beklagte den Rücktransport von Pkw an, falls diese fahruntüchtig werden.
Der Kläger brachte nach einem Unfall seinen Pkw in die nächstgelegene Fachwerkstatt. Die Beklagte organisierte den Transport zum Zoll in Ankara. Nach Rücksprache mit der Beklagten fand der Kläger sich dort ein, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Bei dieser Gelegenheit legte der Kläger auch Gepäck ins Fahrzeug. Ca. drei Wochen später übernahm das beauftragte Transportunternehmen den Pkw. Es lieferte den Pkw Anfang Oktober 2016 an eine Werkstatt aus. ein Werkstattmitarbeiter quittierte angeblich die Übernahme, ohne Mängel oder Schäden zu vermerken. Als Datum der Ablieferung wurde der Tag der deutschen Einheit, der 3. Oktober 2016, angegeben.
