Neues Vertragsrecht beim Vertrieb digitaler Produkte an Verbraucher

Der deutsche Gesetzgeber musste zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen, zum einen die Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragliche Aspekte des Warenkaufs und zum anderen die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen. Insbesondere durch letztere wird daher ein quasi neues umfangreiches Vertragsrecht für die Bereitstellung digitaler Produkte an Verbraucher in das BGB eingeführt.