
Entscheidung des BGH zur Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie (Az BGH IV ZR 144/21)
Corona (COVID-19), Insurance, Insurance (Non-Marine)Am 26. Januar 2022, um 09:00 Uhr, wurde vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 144/21 zu der Frage verhandelt, ob einem Versicherungsnehmer Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen.
Etwa zwei Jahre ist es nun her, seitdem erstmals aufgrund von COVID-19 die Schließung von beispielsweise Bars, Restaurants und Cafès angeordnet wurde. In der Folge haben die von der Schließung betroffenen Unternehmer ihre Versicherungsunterlagen geprüft und festgestellt, dass sie über eine bis dahin eher nur am Rande beachtete Betriebsschließungsversicherung verfügen. Seither versuchten diese Unternehmen, zumindest einen Teil ihrer durch Corona verursachten Verluste gegenüber den Versicherern geltend zu machen. Seitdem sind zahlreiche Verfahren rechtshängig geworden und auch zahlreiche Urteile ergangen. Angesichts diametral unterschiedlicher Auffassungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern zur Auslegung der Betriebsschließungsversicherung, bislang fehlender Rechtsprechung und der hohen Brisanz der Thematik für die Betroffenen haben bereits die ersten Urteile dazu große Beachtung gefunden, vor allem auch die Entscheidungen zulasten der Versicherer. Im vergangenen Jahr ergingen nun zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen, wobei sich nach ersten Erfolgen für die Versicherungsnehmer auf erstinstanzlicher Ebene im Laufe der letzten Monate eine klare Tendenz zugunsten der Versicherer zeigte. Mit umso größerer Spannung war nun die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Ansprüchen eines Gastronomen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer coronabedingten Betriebsschließung erwartet worden.
