
Aufenthaltstitel für Seeleute - BVerwG 27.04.2021 – 1 C 13.19
Maritime, SeearbeitsrechtDas BVerwG hat entschieden, dass Seeleute aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit benötigen, wenn sie an Bord fremd geflaggter Schiffe tätig werden, die Offshore-Arbeiten im deutschen Küstengewässer verrichten. Das Urteil ist für die Offshore-Industrie von grundlegender Bedeutung.

Festsetzung der Durchschnittsheuer - LSG Schleswig-Holstein 29.01.2020 – L 8 U 32/16
Seearbeitsrecht, MaritimeGerichtliche Entscheidungen über die Festsetzung des Durchschnittsentgelts gemäß § 92 SGB VII, der sog. Durchschnittsheuer oder D-Heuer, sind rar. In einem Rechtsstreit zwischen einem Seefahrer und der BG Verkehr befand das LSG Schleswig-Holstein Anfang letzten Jahres, dass die einschlägige Beitragsübersicht rechtswidrig war. Die Ausführungen sind für die Seeschifffahrt von großem Interesse.

Schriftform von Heuerverträgen (ArbG Hamburg 27.08.2020 – See 1 Ca 1/20)
Maritime, SeearbeitsrechtDas ArbG Hamburg hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Rechtsfolgen ein formwidrig geschlossener Heuervertrag nach sich zieht. Es entschied, dass das Schriftformerfordernis des § 28 Abs. 1 SeeArbG rein deklaratorisch wirkt. Ein Verstoß führt nicht zur Nichtigkeit des Heuervertrages.
Sachverhalt (vereinfacht)
Der Kläger fuhr als 3. Nautischer Offizier an Bord eines Containerschiffs unter deutscher Flagge zwischen Asien und Europa. Vor Dienstbeginn hatte der Kläger einen von Seiten der Reederei unterzeichneten Heuervertrag per Mail erhalten. Er unterzeichnete den ausgedruckten Heuervertrag und händigte ein Original an Bord aus. Die Reederei kündigte in der Folgezeit das Heuerverhältnis. Hiergegen legte der Kläger Kündigungsschutzklage ein.

Sozialversicherungsrechtliche Arbeitgebereigenschaft bei Flottenmanagementverträgen
Seearbeitsrecht, Maritime, See- und BinnenschifffahrtDer EuGH entschied, dass Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht notwendigerweise diejenige Person sein muss, mit der der betroffene Arbeitnehmer, hier ein Lkw-Fahrer, einen wirksamen Arbeitsvertrag geschlossen hat. Auch ein Dritter, der wesentlichen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat, kann als Arbeitgeber anzusehen sein. Dem Nicht-Vertragsarbeitgeber droht ggf. die Nachzahlung erheblicher Sozialversicherungsbeiträge. Für die Seeschifffahrt hat die Entscheidung – glücklicherweise – geringe Bedeutung.

Massenentlassung von Seeleuten: Massenentlassungsanzeige
Seearbeitsrecht, MaritimeDas BAG hat die Kündigung eines Flugzeugkapitäns der insolventen Fluglinie Air Berlin wegen unzureichender Massenentlassungsanzeige für unwirksam erklärt. Die Ausführungen sind für die Seeschifffahrt von erheblicher Bedeutung.

Massenentlassung von Seeleuten (§§ 17 ff. KSchG): Grundlagen
Seearbeitsrecht, MaritimeSeit dem 10. Oktober 2017 gelten die Bestimmungen über Massenentlassungen nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch für Seeleute. Die zu Massenentlassungen ergangenen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand: 20.10.2017) bieten dabei wenig praktische Hilfestellungen. Der Beitrag soll der Praxis einen Einblick in offene Fragen gewähren.

Zeitlich begrenzte, unbefristete Arbeitsverhältnisse in der Seeschifffahrt (BAG 19.11.2019 - 7 AZR 582/17)
Maritime, SeearbeitsrechtDer Fall eines Bademeisters bot Anlass für das BAG, sich mit einer eher ungewöhnlichen arbeitsrechtlichen Vertragskonstellation auseinanderzusetzen, die eine Alternative zum wiederkehrenden Abschluss befristeter Verträge darstellen kann. Die Entscheidung ist auch für Teile der Seeschifffahrt von Interesse.
Der Kläger war für die beklagte Gemeinde, die Betreiberin eines Freibades, als Badeaufsicht tätig. Die Badesaison ging von Mai bis September des Jahres. In den Monaten April und Oktober waren Vor- und Nacharbeiten auszuführen. In der übrigen Zeit erbrachte der Kläger keine Leistungen. In dieser Zeit durfte der Kläger einer Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber nachgehen.
