Maritime @ ASD
Im Bereich Maritime beraten wir Reedereien, Ablader, Versicherer, Banken, Zulieferer, Werften sowie andere Unternehmen der maritimen Wirtschaft. Dabei greifen wir auf jahrzehntelange Erfahrung zurück.
Im klassischen See- und Binnenschifffahrtsrecht gehören zu unserer Expertise unter anderem die Betreuung unserer Mandanten bei Havarien und Bergungen, Ladungs- und Personenschäden sowie Arresten, außerdem die Gestaltung und Verhandlung von Fracht- und Charterverträgen, Schiffsmanagementverträgen sowie Schiffsbauverträgen. Neben dem traditionellen Schifffahrtsrecht begleiten wir unsere Mandanten bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, Umstrukturierungen, Finanzierungen, Schiffskäufen, Registrierung sowie bei arbeitsrechtlichen Fragen.
Die Märkte in der maritimen Wirtschaft verändern sich rasant. Wir halten Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden.


Aufenthaltstitel für Seeleute — BVerwG 27.04.2021 – 1 C 13.19
Maritime, SeearbeitsrechtDas BVerwG hat entschieden, dass Seeleute aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit benötigen, wenn sie an Bord fremd geflaggter Schiffe tätig werden, die Offshore-Arbeiten im deutschen Küstengewässer verrichten. Das Urteil ist für die Offshore-Industrie von grundlegender Bedeutung.
Festsetzung der Durchschnittsheuer — LSG Schleswig-Holstein 29.01.2020 – L 8 U 32/16
Seearbeitsrecht, MaritimeGerichtliche Entscheidungen über die Festsetzung des Durchschnittsentgelts gemäß § 92 SGB VII, der sog. Durchschnittsheuer oder D‑Heuer, sind rar. In einem Rechtsstreit zwischen einem Seefahrer und der BG Verkehr befand das LSG Schleswig-Holstein Anfang letzten Jahres, dass die einschlägige Beitragsübersicht rechtswidrig war. Die Ausführungen sind für die Seeschifffahrt von großem Interesse.
Schriftform von Heuerverträgen (ArbG Hamburg 27.08.2020 – See 1 Ca 1/20)
Maritime, SeearbeitsrechtDas ArbG Hamburg hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Rechtsfolgen ein formwidrig geschlossener Heuervertrag nach sich zieht. Es entschied, dass das Schriftformerfordernis des § 28 Abs. 1 SeeArbG rein deklaratorisch wirkt. Ein Verstoß führt nicht zur Nichtigkeit des Heuervertrages.
Sachverhalt (vereinfacht)
Der Kläger fuhr als 3. Nautischer Offizier an Bord eines Containerschiffs unter deutscher Flagge zwischen Asien und Europa. Vor Dienstbeginn hatte der Kläger einen von Seiten der Reederei unterzeichneten Heuervertrag per Mail erhalten. Er unterzeichnete den ausgedruckten Heuervertrag und händigte ein Original an Bord aus. Die Reederei kündigte in der Folgezeit das Heuerverhältnis. Hiergegen legte der Kläger Kündigungsschutzklage ein.
Covid 19 — Licht zwischen Schatten
Corona (COVID-19), Schiffsfinanzierung, Registrierung und S&PCovid – 19 hat die Bewältigung der täglichen Arbeitsabläufe in vielen Branchen vor Herausforderungen gestellt. Gleichzeitig wurde aber auch die Chance eröffnet, über Arbeitsprozesse nachzudenken und diese zu vereinfachen.
Sozialversicherungsrechtliche Arbeitgebereigenschaft bei Flottenmanagementverträgen
Seearbeitsrecht, Maritime, See- und BinnenschifffahrtDer EuGH entschied, dass Arbeitgeber im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht notwendigerweise diejenige Person sein muss, mit der der betroffene Arbeitnehmer, hier ein Lkw-Fahrer, einen wirksamen Arbeitsvertrag geschlossen hat. Auch ein Dritter, der wesentlichen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat, kann als Arbeitgeber anzusehen sein. Dem Nicht-Vertragsarbeitgeber droht ggf. die Nachzahlung erheblicher Sozialversicherungsbeiträge. Für die Seeschifffahrt hat die Entscheidung – glücklicherweise – geringe Bedeutung.
Hamburgs Schiffsregister ist digital
Schiffsfinanzierung, Registrierung und S&P, MaritimeBereits lange in Arbeit, nun endlich gestartet. Das (Binnen- und See-)Schiffsregister Hamburg ist digital. Somit geht jetzt auch das größte Schiffsregister Deutschlands (etwa 7.000 Schiffe sind beim Schiffsregister Hamburg registriert, davon ca. 5.000 See- und 2.000 Binnenschiffe). mit der Zeit und entspricht so der Innovationsstrategie des Hamburger Senats. Es ist damit zudem das erste digitale Schiffsregister Deutschlands.
Seit dem 12. August 2020 sind alle Akten digitalisiert und ein Onlineportal befindet sich in der Testphase. Die Digitalisierung verspricht Benutzerfreundlichkeit für Anwender und Arbeitserleichterung für Mitarbeiter des Registers.
Massenentlassung von Seeleuten: Massenentlassungsanzeige
Seearbeitsrecht, MaritimeDas BAG hat die Kündigung eines Flugzeugkapitäns der insolventen Fluglinie Air Berlin wegen unzureichender Massenentlassungsanzeige für unwirksam erklärt. Die Ausführungen sind für die Seeschifffahrt von erheblicher Bedeutung.
Massenentlassung von Seeleuten (§§ 17 ff. KSchG): Grundlagen
Seearbeitsrecht, MaritimeSeit dem 10. Oktober 2017 gelten die Bestimmungen über Massenentlassungen nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch für Seeleute. Die zu Massenentlassungen ergangenen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Stand: 20.10.2017) bieten dabei wenig praktische Hilfestellungen. Der Beitrag soll der Praxis einen Einblick in offene Fragen gewähren.
Zeitlich begrenzte, unbefristete Arbeitsverhältnisse in der Seeschifffahrt (BAG 19.11.2019 — 7 AZR 582/17)
Maritime, SeearbeitsrechtDer Fall eines Bademeisters bot Anlass für das BAG, sich mit einer eher ungewöhnlichen arbeitsrechtlichen Vertragskonstellation auseinanderzusetzen, die eine Alternative zum wiederkehrenden Abschluss befristeter Verträge darstellen kann. Die Entscheidung ist auch für Teile der Seeschifffahrt von Interesse.
Der Kläger war für die beklagte Gemeinde, die Betreiberin eines Freibades, als Badeaufsicht tätig. Die Badesaison ging von Mai bis September des Jahres. In den Monaten April und Oktober waren Vor- und Nacharbeiten auszuführen. In der übrigen Zeit erbrachte der Kläger keine Leistungen. In dieser Zeit durfte der Kläger einer Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber nachgehen.
Haftung des Frachtführers für kontaminierte Flüssigladung und Mitverschulden des Absenders
Transportation, Maritime, See- und Binnenschifffahrt, Transportschaden und RegressDie Klägerin hatte die Beklagte mit dem Binnenschiffstransport von Enteisungsmittel für einen Flughafen beauftragt.
Zur Prüfung der Sauberkeit der Flüssigkeit vor Beladung hat die Klägerin einen Gutachter beauftragt. Dabei hat der Gutachter auch, obwohl es außerhalb seines Auftrages lag, Proben von jedem der vier Tanks des Schiffes genommen. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Nach der Beladung wurden jedoch braune Partikel, die auf der Produktoberfläche schwammen, gefunden. Diese wurden als Überbleibsel des letzten in den Tanks beförderten Produkts identifiziert. Beim Löschen wurde darüber hinaus abgelöster Belag aus den Behältern des Schiffes gefunden.
Coronavirus, Reise-Charterverträge und höhere Gewalt
Corona (COVID-19), MaritimeVor dem Hintergrund der durch das Coronavirus bedingten Sperrungen von Häfen und anderen behördlich veranlasster Maßnahmen stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen, Kosten und Risiken der Charterer seine Reisecharterpartie kündigen kann.
Der folgende Artikel vergleicht die Situation zwischen dem englischem und dem deutschem Recht aus der Sicht des Charterers und fragt insbesondere, was passiert, wenn die Charterpartie keine Force Majore Klausel enthält.
Auf den ersten Blick scheint dem deutschen Transportrecht (viertes und fünftes Buch des HGB) das Prinzip der höheren Gewalt immanent. Zu denken ist insbesondere an den Haftungsausschluss des Frachtführers (§ 426 HGB) für den Verlust oder die Beschädigung von Gütern oder der Nichteinhaltung von Lieferfristen im Fall der Unabwendbarkeit. Bei der Frage Unabwendbarkeit wird insbesondere geprüft, ob bspw. die Beschädigung der Güter kausal auf ein unvorhersehbares äußeres Ereignis zurückzuführen ist. Insofern läuft der Haftungsausschluss nach § 426 HGB mit dem Prinzip der höheren Gewalt gleich.
Sanierung von Luftfahrtunternehmen trotz Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Covid 19
Aviation, Corona (COVID-19), Insolvenz und RestrukturierungDie Folgen der COVID-19-Pandemie wirken sich auf viele Unternehmen wirtschaftlich sehr nachteilig aus, u.a. insbesondere auf die Luftfahrtunternehmen, da diese ihren Flugbetrieb entweder ganz oder doch zum größten Teil über einen längeren Zeitraum einstellen mussten. Von den 763 in der Lufthansa-Gruppe betriebenen Flugzeugen wurden im April und Mai nur noch ca. 700 (d.h. nur noch 5%) für Flüge eingesetzt. Aufgrund dessen haben die Luftfahrtunternehmen in dieser Zeit kaum noch bzw. keine Einnahmen, aber erhebliche Kosten gehabt. Denn aufgrund der hohen Anschaffungskosten sind die meisten Flugzeuge entweder finanziert oder geleast, so dass jeden Monat recht hohe Zahlungen für Kredite oder Leasingraten anfallen. Zudem muss auch ein geparktes Flugzeug weiterhin gewartet und es müssen Rücklagen für umfangreichere Wartungsereignisse gebildet werden, die nach einem gewissen Zeitablauf fällig werden. Von daher sind aktuell viele Luftfahrtunternehmen von der Insolvenz bedroht.
Das Festkommen des MS BORE BANK nach Ruderausfall – Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Maritime, See- und BinnenschifffahrtMit der Rubrik „Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung“ informiert der ASD BLOG die maritime Wirtschaft kompakt über aktuelle Untersuchungsergebnisse und Sicherheitsempfehlungen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung zu schweren Seeunfällen. Die nach dem Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz durchgeführten Seeunfalluntersuchungen sollen die Sicherheit der Seefahrt verbessern und künftige Seeunfälle vermeiden.
Untersuchungsbericht 32/19 der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung vom 16. Januar 2020: Schwerer Seeunfall — Festkommen des MS BORE BANK nach Ruderausfall auf Höhe Tonne 18 des Seekanals Rostock am 17. Januar 2019
Covid 19 und Seeversicherung: Seekasko-/ Ertragsausfall- und Kriegsversicherung
Corona (COVID-19), Insurance, MaritimeCOVID-19 hat weltweit dazu geführt, dass Gegenmaßnahmen eingeleitet wurden, die sich natürlich auch auf die Schifffahrt auswirken.
So ist zu befürchten, dass sich Klasse-/ Wartungsarbeiten und/oder Reparaturen erheblich verzögern und zwar nicht nur, weil es an Personal mangelt und/oder Experten nicht mehr anreisen können, sondern auch aufgrund von Beschaffungsproblemen im Hinblick auf Ersatzteile. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass die Kosten für die Ersatzteile jedenfalls während der Dauer der Maßnahmen ansteigen, da die Nachfrage das Angebot übersteigt. Im schlimmsten Fall werden die Arbeiten so lange verzögert, dass dies zu gegebenenfalls weiteren Schäden an dem Schiff führt.
EU-Verordnung zum Schiffsrecycling
Maritime, Schiffsbau und ZuliefererHunderte von Schiffen werden jedes Jahr unter umstrittenen Bedingungen abgewrackt. Internationale Bemühungen zur Verbesserung der Abwrackbedingungen haben zum Abschluss der sogenannten Hong Kong Konvention („Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships, 2009“) durch die Mitglieder der IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) geführt. Da die Hong Kong Konvention für Ihr Inkrafttreten bislang nicht von genügend Staaten ratifiziert wurde, entschloss sich die EU zum Erlass der neuen Schiffsrecycling-Verordnung bereits vor Inkrafttreten der Hong Kong Konvention.
Besonderheiten bei Fluggesellschaft Insolvenzen in Deutschland — Teil 2
Aviation, Insolvenz und RestrukturierungInsolvenzen von Airlines ist in den letzten Jahren immer wieder ein brisantes Thema. Insbesondere durch die Folgen von Corona (Covid 19) ist es auch gerade wieder hoch aktuell. In einem zweiteiligen Beitrag sollen die wichtigsten Besonderheiten bei Airline Insolvenzen in Deutschland behandelt werden.
In diesem zweiten Teil werden nunmehr Besonderheiten im Zusammenhang mit Triebwerken, luftrechtlichen Lizenzen, Eurocontrol-Gebühren sowie
Flughafenslots dargestellt.
Besonderheiten bei Airline Insolvenzen in Deutschland ‑Teil 1
Aviation, Corona (COVID-19), Insolvenz und RestrukturierungIn den vergangen Jahren haben in Deutschland einige Luftfahrtunternehmen Insolvenz angemeldet. Dabei hat es sich nicht nur um kleinere Airlines gehandelt, denn als Air Berlin im August 2017 Insolvenz anmeldete, war Air Berlin die zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands und die siebtgrößte in der EU. Im September 2018 stellten Azur Air GmbH sowie Small Planet Airlines GmbH und im Dezember 2018 PrivatAir GmbH Insolvenzantrag. 2019 folgten Germania Fluggesellschaft mbH im Februar und Ende September Condor Flugdienst GmbH.
Voraussetzungen für die Schiffsregistrierung in Liberia seit 1.1.2020
Schiffsfinanzierung, Registrierung und S&P, MaritimeFür das liberianische Schiffsregister (LISCR) gelten seit dem 1. Januar 2020 neue Voraussetzungen für die (Um-)Registrierung von Schiffen im liberianischen Register. Unter den neuen Voraussetzungen wird die Anzahl der Anforderungen reduziert und in vielerlei Hinsicht der Austausch von Dokumenten auf elektronische Weise ermöglicht.