Transportation @ ASD
Im Bereich Transportation decken wir die gesamte Logistikkette von Produktion, Einkauf, Handel bis Vertrieb und Zulieferung ab. Durch unsere tägliche Arbeit im Bereich Vertragsgestaltung und Prozessführung helfen wir unseren Mandanten dabei, Haftungsrisiken zu vermeiden und im Schadensfall bestmöglich zu agieren.
Hier informieren wir Sie über wichtige Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile sowie deren Bedeutung für Ihre Branche. Wir behandeln Fragestellungen und typische Probleme des Transportrechts bei der Regelung von Speditions- und Frachtverträgen, Lagerhaltung, Verpackung und Kommissionierung. Auch für Schadensfälle finden Sie hier hilfreiche Informationen über Schadensfeststellung, Haftung und Regressdurchführung.


Grenzüberschreitender Straßentransport und CMR — LG Stuttgart 12.9.2019, 22 O 28/18
Transportation, LandtransportDie Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus Anlass der Rücküberführung eines verunfallten Pkw aus der Türkei nach Deutschland. Der Kläger ist Mitglied beim beklagten Automobilclub. Als Teil der Leistungen für ihre Mitglieder bot die Beklagte den Rücktransport von Pkw an, falls diese fahruntüchtig werden.
Der Kläger brachte nach einem Unfall seinen Pkw in die nächstgelegene Fachwerkstatt. Die Beklagte organisierte den Transport zum Zoll in Ankara. Nach Rücksprache mit der Beklagten fand der Kläger sich dort ein, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Bei dieser Gelegenheit legte der Kläger auch Gepäck ins Fahrzeug. Ca. drei Wochen später übernahm das beauftragte Transportunternehmen den Pkw. Es lieferte den Pkw Anfang Oktober 2016 an eine Werkstatt aus. ein Werkstattmitarbeiter quittierte angeblich die Übernahme, ohne Mängel oder Schäden zu vermerken. Als Datum der Ablieferung wurde der Tag der deutschen Einheit, der 3. Oktober 2016, angegeben.
Keine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit bei Logistiker
Transportation, Logistik und SupplychainDas BVerwG entschied, dass eine für ein Logistikunternehmen der Amazon-Gruppe erteilte Ausnahmebewilligung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zur Beschäftigung von jeweils 800 Arbeitnehmern an den letzten beiden Adventssonntagen im Dezember 2015 rechtswidrig war. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di. Das Urteil zeigt die engen Grenzen für Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit auf.
AG Duisburg: Zur Auslegung der Formulierung „Duisburg“ in einer einseitigen, per AGB statuierten Gerichtsstandsklausel
Vertragsrecht, Transportation„Verfügt eine Gemeinde über mehrere Amtsgerichte, reicht die bloße Bezugnahme auf den Ortsnamen in einer Gerichtsstandsklausel nicht aus, um eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung zu treffen.“
Nachweis eines qualifizierten Verschuldens des Frachtführers bei Verlust des Transportgutes, OLG Düsseldorf I 18 U 68/17
Transportation, Transportschaden und RegressDie Versicherungsnehmerin der Klägerin beauftragte die Beklagte mit einem Lkw-Transport innerhalb Deutschlands. Im schriftlichen Transportauftrag stand in der Spalte „Sendungsdaten“ nur „13,5 LDM“ (also „13,5 Lademeter“). Auf dem dem Lkw-Fahrer bei Verladung ausgehändigten Frachtbrief war vermerkt: „Theft-endangered goods 479 boxes Computer Equipment“.
In der Nacht wurden aus dem Planen-Lkw der Beklagten, den ihr Fahrer unweit von dem Lager an einem Autohof geparkt hatte, 15 Paletten des Transportgutes gestohlen, deren Wert sich laut Klägerin auf 422.945 EUR belief. Mit der Klage nahm die Klägerin die Beklagte auf Zahlung eines Teils davon in Anspruch, nämlich in Höhe des von ihr regulierten Betrags (250.000 USD). Der Beklagte erhob die Einrede der Verjährung.
Kein Transportunternehmer ohne Transportfahrzeug
TransportationDas LSG Nordrhein-Westphalen hatte zu entscheiden, ob ein Lkw-Fahrer selbstständig tätig sein kann, wenn ihm kein eigenes Transportfahrzeug zur Verfügung steht.
Der Kläger war zeitweise als Lkw-Fahrer für die Beigeladene, ein Transport- und Logistikunternehmen tätig und besaß eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr gemäß § 3 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Seit er für die Beigeladene tätig war, verfügte er jedoch nicht mehr über eine derartige Erlaubnis.
Der beklagte Rentenversicherungsträger stellte bei einer Betriebsprüfung bei der Beigeladenen fest, dass für die Tätigkeit des Klägers für die Beigeladene ein Beschäftigungsverhältnis bestehe, für welches die Versicherungspflicht in der Kranken‑, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bestehe.
Demurrage-Forderungen: Unklare Rechtslage in Deutschland
Logistik und Supplychain, TransportationIn Deutschland gibt es keine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Rechtmäßigkeit von Demurrage-Ansprüchen bzw. deren Begrenzung, doch gibt es einen Ansatz der englischen Rechtsprechung, der sich unter den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und der Schadensminderungsobliegenheit des Carriers (§ 254 BGB) auf das deutsche Recht übertragen lässt.
Wie lassen sich zollrechtliche Probleme sinnvoll mit den INCOTERMS®2020 lösen?
TransportationSeit dem 1. Januar 2020 gelten die INCOTERMS®2020, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) überarbeitet und herausgegeben worden sind.
Wie auch in den Vorversionen beschäftigen sich die INCOTERMS®2020 mit der Frage, wer bei einem internationalen Warenkauf für die Erledigung der Zollformalitäten bei Ausfuhr, Durchfuhr und Einfuhr der Ware verantwortlich sind.
Grundsätzlich tragen entweder der Käufer oder der Verkäufer die Verantwortung für die Durchführung der Zollformalitäten, und die INCOTERMS®2020 legen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer fest, wer zu welchen Zeitpunkt die Verantwortung übernimmt.
Verpackung von Gütern keine speditionelle Nebenpflicht: OLG Hamburg 24.1.2019 6 U 62/16
Transportation, Transportschaden und RegressSpeditionelle Nebenpflicht, Fixkostenspedition, Werkvertrag, ADSp 2003, Untersuchungspflicht bei FOB-Kauf nach CISC und HGB–Grundurteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 24. Januar 2019, Az. 6 U 62/16
Das Oberlandesgericht Hamburg („OLG Hamburg“) hatte über Schadensersatz wegen einer absprachewidrig nicht wasserdichten Verpackung von Maschinenteilen im Zusammenhang mit einer „Fixkostenspeditionsvereinbarung“ (einem Mischvertrag) zu entscheiden. Hierbei besprach es die Behandlung des Mischvertrages, die spezifische Anwendung der Werkvertragsvorschriften, die Folgen der Vereinbarung „FOB German sea port“ und die Untersuchungspflichten nach UN-Kaufrecht („CISG“) und deutschem Handelsrecht.
Haftung des Frachtführers für kontaminierte Flüssigladung und Mitverschulden des Absenders
Transportation, Maritime, See- und Binnenschifffahrt, Transportschaden und RegressDie Klägerin hatte die Beklagte mit dem Binnenschiffstransport von Enteisungsmittel für einen Flughafen beauftragt.
Zur Prüfung der Sauberkeit der Flüssigkeit vor Beladung hat die Klägerin einen Gutachter beauftragt. Dabei hat der Gutachter auch, obwohl es außerhalb seines Auftrages lag, Proben von jedem der vier Tanks des Schiffes genommen. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Nach der Beladung wurden jedoch braune Partikel, die auf der Produktoberfläche schwammen, gefunden. Diese wurden als Überbleibsel des letzten in den Tanks beförderten Produkts identifiziert. Beim Löschen wurde darüber hinaus abgelöster Belag aus den Behältern des Schiffes gefunden.
China und UNCITRAL planen Konnossemente für Bahntransporte
Logistik und Supplychain, Schienentransport, TransportationVolksrepublik China und UNCITRAL planen Konnossemente für internationale Bahntransporte. China möchte den Landtransport über die Schiene von China nach Europa stärken und fordert daher eine Initiative zur internationalen Einführung von einem Dokument, dass im Bahntransport die gleiche Funktion erfüllt wie das Konnossement (Bill of lading) im Seehandel. In der 52. Sitzung der United Nations Comission on International Trade Law (UNCITRAL) im Juli 2019 in Wien hat die Volksrepublik China einen Vorschlag unterbreitet, dass UNCITRAL untersucht, ob ein internationales Wertpapier für den Bahntransport entworfen werden kann, um das Problem von Bahn- oder anderen Transportdokumenten, die nicht die gleiche Funktion wie Wertpapiere haben, anzugehen.
Zuständigkeitsregel der CMR gilt für Klage gegen Haftpflichtversicherer des Frachtführers (BGH)
Insurance, Insurance (Marine), Landtransport, Transportation, Transportschaden und RegressVersicherer aufgepasst: Die Zuständigkeitsregel der CMR gilt auch für Direktklagen gegen den Haftpflichtversicherer des Frachtführers. Mit Urteil vom 29. Mai 2019 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Zuständigkeitsregel der CMR auch für Klagen gilt, mit denen die Ladungsseite Direktansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des Frachtführers verfolgt.
Coronavirus: Auswirkungen auf die Verkehrshaftungsversicherung
Corona (COVID-19), Insurance, Insurance (Non-Marine), TransportationIm Rahmen der Verkehrshaftungsversicherung für Spediteure und Frachtführer wird die derzeit praktisch relevanteste Frage sein, ob es sich bei einem durch das Coronavirus eingeschränkten oder verzögerten Transportablauf und entsprechenden Lieferfristüberschreitungen um ein Ereignis höherer Gewalt oder ein unabwendbares Ereignis handelt.
Sofern der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages auch bei größtmöglicher angewendeter Sorgfalt keine Kenntnis darüber haben konnte, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen haben wird, ist höhere Gewalt bzw. Unabwendbarkeit zu bejahen sein.
Transportvertrag und Corona: Fällt Covid 19 unter“Force Majeure”?
Corona (COVID-19), Landtransport, Logistik und Supplychain, Transportation, VertragsrechtDer Begriff „Force Majeure“ oder zu Deutsch „Höhere Gewalt“ kommt im deutschen Transportrecht wörtlich nicht vor. Es gibt aber zum Beispiel mit § 426 HGB im deutschen Landfrachtrecht eine Bestimmung, die einen Haftungsausschluss des Frachtführers normiert, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. Vergleichbare aber nicht identische Formulierungen findet man in § 499 HGB zum deutschen Seerecht, wo beispielsweise kriegerische Ereignisse, Unruhen, Handlungen öffentlicher Feinde oder Verfügungen von hoher Hand sowie Quarantänebeschränkungen genannt werden. Ähnliches gilt für weitere Verkehrsträger und auch die ADSp.
Erhöhung der Haftungsbegrenzung nach dem Montrealer Übereinkommen ab 28.12.2019
Transportation, AviationDas Montrealer Übereinkommen findet auf einen Großteil der weltweiten Beförderungen von Cargo per Flugzeug Anwendung. Im Gegensatz zu dem zuvor maßgeblichen Warschauer Abkommen ist nach dem Montrealer Übereinkommen keine Durchbrechung der Haftungsbegrenzung bei Ladungsschäden möglich. . Mit Wirkung zum 28. Dezember 2019 wurde die Begrenzung der Haftung von Luftfrachtführern für Beschädigung oder Verlust von Gütern oder Verspätung von auf 22 Sonderziehungsrechte (SZR) pro kg erhöht.
Kurierfahrer sind nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (BGH, 18.7.2019 — 5 StR 649/18)
Landtransport, Transportation, VertragsrechtDer 5. Strafsenat des BGH hatte kürzlich Gelegenheit, sich mit der Abgrenzung selbstständiger Transportfahrer zu unselbstständig angestellten Transportfahrern zu äußern. Dabei bestätigt das höchste deutsche Strafgericht, dass die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbstständigen grundsätzlich auch im Frachtgeschäft gelten. Eine Strafbarkeit wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) war im zugrundeliegenden Fall nicht gegeben.
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp): 2003, 2016, 2017 — welche Version gilt?
Transportation, VertragsrechtDie Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sind eine gemeinsame Empfehlung der Verbände der verladenen Wirtschaft sowie der Dienstleisterseite
Da es jedoch (mindestens) drei unterschiedliche Versionen der ADSp gibt – nämlich die ADSp 2003, die ADSp 2016 und die ADSp 2017 – haben viele Unternehmen Schwierigkeiten, die ADSp, auf welcher sie ihre Dienstleistungen erbringen bzw. einkaufen möchten, eindeutig zu bezeichnen.
Ablieferung durch Abstellen eines Containers ausserhalb des Betriebsgeländes des Empfängers (OLG Bremen, 13.7.2018 — 2 U 78/17)
Landtransport, Transportation, Transportschaden und RegressMit Urteil vom 13. Juli 2018 (2 U 78/17) hat das Oberlandesgericht (OLG) Bremen entschieden, dass eine Warenlieferung bereits dadurch erfolgen kann, dass der Container außerhalb seiner Geschäftszeiten vor dem Gelände des Empfängers abgestellt wird, so dass der Beförderer bei einem späteren Diebstahl der Ladung nicht haftet.
Der Versicherte der Klägerin beauftragte die Beklagte, einen Container mit 61 Ballen Schafwolle (Warenwert: ca. 260.000,00 USD) vom Containerterminal in Bremerhaven abzuholen und zu ihrer Niederlassung in Bremen zu transportieren. Der Fahrer übernahm den Container und parkte den Sattelanhänger mit dem Container am Abend des gleichen Tages vor dem Gelände des Versicherten. Er hat die Frachtpapiere im Briefkasten des Versicherten hinterlegt. Unbekannte haben das Chassis zusammen mit dem Container in der Nacht gestohlen.
Frachtführerhaftung bei Verlust von Gütern und Lieferverzug (LG Verden, 19.1.2018 — 9 O 20/16)
Transportation, Landtransport, Transportschaden und RegressDas Landgericht Verden hat am 19. Januar 2019 in einer Entscheidung (Sache 9 O 20/16) über die Haftung eines Frachtführers für den Verlust von Gütern und die Verzögerung der Ablieferung entschieden.
Der Kläger ist ein Verkäufer von elektronischen Geräten, der eine “Frachtanfrage” an den Beklagten — einen Spediteur — geschickt und um ein “Frachtangebot” gebeten hatte. Gegenstand der Bestellung war die Annahme, Palettierung und Verteilung durch den Beklagten sowie eine zeitnahe Übernahme der Ware. Die E‑Mails der Beklagten enthalten am Ende jeder Nachricht einen Zusatz, dass sie ausschließlich auf der Grundlage von ADSp (Allgemeine Geschäftsbedingungen der deutschen Spediteure) arbeiten.